Hundeplatzordnung
1: Die Platzordnung gilt für das gesamte Vereinsgelände Dies umfasst den Übungsplatz sowie den davor liegenden Parkplatz. Unbefugten ist das Betreten des Platzes verboten.
2. Vor dem Betreten der Übungsanlage ist den Hunden genügend Gelegenheit zum Entleeren zu geben. Etwaige Verunreinigungen des Übungsgeländes sind durch den Hundeführer sofort zu beseitigen. Auf dem Weg zu und von den Boxen sowie im Bereich des Parkplatzes sind die Hunde an der Leine zu führen. Das Ableinen der Hunde erfolgt nur nach ausdrücklicher Anordnung durch den Ausbildungswart
3. Anweisungen des Ausbildungswart und der Vertretung im Zusammenhang mit dem Ausbildungsbetrieb sind zu befolgen
4: Im Interesse des Ausbildungsablaufes wird von jedem Hundeführer Pünktlichkeit erwartet
5. Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen Schutzdienstübungen nur unter Aufsicht der gewählten Ausbildungswarte durchgeführt werden. Dabei haben die Schutzdiensthelfer die erforderliche Schutzkleidung zu tragen. Verbandsfremden Hundeführern ist die Teilnahme am Schutzdienst nicht erlaubt.
6. Rüden Besitzer werden ersucht, ihre Hunde am Markieren auf dem Platz und an den Geräten zu hindern
7. Jeder Hundebesitzer haftet persönlich für Personen- und Sachschäden, die sein Hund verursacht. Der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung ist Pflicht.
8. Hunde dürfen nicht in das Vereinsheim mitgenommen werden. Ausnahme Welpen bis zum Alter von 5 Monaten sowie einzelne Seniorenhunde nach Rücksprache mit der Vereinsleitung. Sitze und Bänke sind dabei absolute Tabu.
9. Das Flutlicht ist schnellstmöglich nach der Übungsstunde abzuschalten
10. Nach 22 Uhr ist für Ruhe zu sorgen. Hunde ins Auto und Kofferraum schließen
11. Die Boxentüren sind generell (auch nach Ausbildungsschluss) verschlossen zu halten
12. Die Arbeiten mit läufigen Hündinnen sind unter Rücksichtnahme möglich. Eine Absprache mit dem zuständigen Ausbildungswart ist zwingend erforderlich.
13. Elektrohalsbänder (E-Geräte) sind auf unserem Hundeplatz verboten. Wir legen großen Wert nur mit tierschutz- und artgerechten Methoden die Hunde auszubilden.
14. Der Platz ist sauber zu halten und Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Das Übungsgelände, die Geräte, die Gebäude und der Zaun werden zu jeder Zeit pfleglich behandelt. Apportierhölzer und Blenden sind nach den Übungsstunden wieder in die Garage zu stellen
15 Krankheitsverdächtige Hunde bleiben dem Platz fern. Der Ausbilder darf jederzeit ihm verdächtig erscheinende Tiere vom Training ausschließen
15. Auf kameradschaftliches, sportliches und faires Miteinander legen wir sehr großen Wert.
Diese Platzordnung soll niemanden einschränken. Doch zur Sicherheit und dem Schutz aller Menschen und ihrer Hunde, müssen bestimmte Regeln beachtet werden, damit der Übungsbetrieb im Interesse aller reibungslos durchgeführt werden kann.
Die Vorstandschaft